willmen logo

Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung. Sie liegt im Bundesdurchschnitt bei 55 %. Hier wird der Körper des Verstorbenen in einem Sarg in Wahl- oder Reihengrabstellen beerdigt. Während einer Ruhefrist von mehreren Jahren vergeht der Körper.

bestattungsarten01

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert. Anschließend wird die Asche mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt. Alternative Formen der Urnenbeisetzung sind die Seebestattung oder die Urnenbeisetzung in der Natur. Nach den in den Bundesländern unterschiedlichen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen zu Lebzeiten verfügt worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden.

bestattungsarten02

Grundsätzlich besteht für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne Friedhofszwang. Zunächst richtet sich die Art und der Ort der Bestattung nach dem Willen des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene seine Wünsche diesbezüglich geäußert hat, so vertraut er in der Regel auf das Pietätsgefühl seiner Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen werden. Der Gesetzgeber geht dabei von der Erwartung aus, dass die Angehörigen ihren sittlichen Verpflichtungen nachkommen.

Startseite